
Redaktion · Selbstauskunft
Über Casinohafen
Casinohafen ist eine unabhängige Testredaktion für den deutschen Glücksspielmarkt. Wir prüfen Anbieter mit deutscher Erlaubnis nach einem offengelegten Katalog und erklären den Rechtsrahmen, in dem sie arbeiten. Derzeit finanziert sich die Seite nicht — es gibt keine Partnerlinks, keine bezahlten Platzierungen, keine gesponserten Beiträge. Diese Seite sagt, was wir tun, was wir nicht tun und warum das Geschäftsmodell in Deutschland ohnehin anders funktioniert, als viele annehmen.
Von der Redaktion CasinohafenStand: 17.05.2026Geprüft: September 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Casinohafen prüft Anbieter mit deutscher Erlaubnis nach sechs Gruppen und 42 Kriterien; Katalog und Gewichte liegen offen.
- Derzeit gibt es keine Monetarisierung: keine Partnerlinks, keine bezahlten Platzierungen, keine gesponserten Beiträge.
- § 5 Abs. 6 GlüStV verbietet umsatz-, einzahlungs- und einsatzabhängige Vergütung für Internetwerbung — Rev-Share ist in Deutschland kein zulässiges Modell.
- In den Katalog kommt nur, wer auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde geführt wird.
- Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung und veröffentlichen keine Werte, die wir nicht gemessen haben.
- Korrekturen werden mit Datum ausgewiesen; Hinweise nehmen wir unabhängig von ihrer Herkunft an.
Wofür diese Seite da ist
Der deutsche Markt ist seit dem 1. Juli 2021 reguliert, und das hat eine ungewöhnliche Lage geschaffen: Die wichtigsten Informationen sind öffentlich, amtlich und vollständig — sie stehen im Glücksspielstaatsvertrag, in den Tätigkeitsberichten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und in den Bekanntmachungen des Regierungspräsidiums Darmstadt. Nur liest sie niemand, weil sie in der Form, in der sie vorliegen, schwer zugänglich sind.
Genau dort setzen wir an. Wir übersetzen Normtext in Sätze, die eine konkrete Frage beantworten, und wir belegen jede Angabe an der Stelle, an der sie steht. Wo eine Zahl nicht belegbar ist, steht keine Zahl. Das ist weniger spektakulär als es klingt, unterscheidet uns aber von einem großen Teil dessen, was zu diesem Thema auf Deutsch im Netz steht.
Der zweite Teil der Arbeit ist die Prüfung. Anbieter mit deutscher Erlaubnis werden nach sechs Gruppen und 42 Kriterien bewertet, deren Gewichte unter Testkriterien offenliegen und deren Ablauf unter Wie wir testen nachvollziehbar beschrieben ist. Wer den Katalog für falsch gewichtet hält, kann das begründet tun — die Grundlage liegt offen.
Wie wir uns finanzieren: derzeit gar nicht
Das ist die ehrliche Antwort, und wir schreiben sie hin, statt eine Unabhängigkeitserklärung zu formulieren, die sich auf nichts bezieht. Es gibt auf dieser Seite keine Partnerlinks, keine Anmeldeknöpfe, keine bezahlten Listenplätze und keine gesponserten Texte. Es gibt auch keine Empfehlung, bei einem bestimmten Anbieter zu spielen.
Sollte sich das ändern, wird es an dieser Stelle stehen, bevor die erste Vergütung fließt — nicht danach und nicht in einer Fußnote. Die Regeln für diesen Fall stehen bereits fest: Die Bewertung entsteht aus dem Prüfkatalog, bevor über Geld gesprochen wird; wer über Einnahmen entscheidet, entscheidet nicht über Noten mit; und jede vergütete Verbindung wird als solche gekennzeichnet.
Warum wir das so ausführlich schreiben, hat einen sachlichen Grund, der mit deutschem Recht zu tun hat.
§ 5 Absatz 6 GlüStV: Warum es in Deutschland kein Rev-Share gibt
Das übliche Geschäftsmodell von Vergleichsseiten im Glücksspielbereich heißt Umsatzbeteiligung: Der Betreiber der Seite bekommt einen Anteil an dem, was ein vermittelter Spieler verliert. Dieses Modell ist in Deutschland für Internetwerbung verboten.
§ 5 Absatz 6 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 untersagt eine umsatz-, einzahlungs- oder einsatzabhängige Vergütung für Werbung im Internet, ausdrücklich „insbesondere in Form von Affiliate-Links“. Die Norm richtet sich an die erlaubten Anbieter, wirkt aber unmittelbar auf jede Seite, die mit ihnen zusammenarbeiten will: Zulässig sind allein feste Vergütungen, die vom Verhalten und vom Verlust eines Spielers unabhängig sind.
Das ist eine der wenigen Stellen, an denen deutsches Glücksspielrecht ein Anreizproblem an der Wurzel angeht. Wer am Verlust mitverdient, hat ein Interesse daran, dass verloren wird — und damit ein Interesse an genau den Anbietern, bei denen am meisten verloren wird. Eine feste Vergütung entkoppelt das. Sie macht Vergleichsseiten nicht automatisch unabhängig, aber sie entfernt den mechanischen Interessenkonflikt.
Für uns heißt das zweierlei. Erstens ist die Behauptung „wir verdienen nur, wenn Sie verlieren“ auf einer deutschen Seite entweder falsch oder ein Rechtsverstoß. Zweitens ist ein Geschäftsmodell mit festen Vergütungen tragfähig nur dann, wenn die Inhalte für sich stehen — was einen unbequemen, aber gesunden Druck erzeugt.
Was § 5 GlüStV sonst noch regelt
Zwischen 6 und 21 Uhr darf in Rundfunk und Internet keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen (Abs. 3 Satz 1). Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig (Abs. 3 Satz 3). In Sportstätten ist nur Dachmarkenwerbung zulässig (Abs. 4). Eine „Werberichtlinie der GGL“ gibt es entgegen verbreiteter Darstellung nicht; die Richtlinie von 2012 gehört zum alten Staatsvertrag. An ihre Stelle sind Musternebenbestimmungen getreten, die in die einzelnen Erlaubnisse übernommen werden.
Was wir nicht tun
Die Abgrenzung ist uns wichtiger als das Leitbild, deshalb steht sie hier als Liste und nicht als Absatz.
Der letzte Punkt verdient eine Erläuterung. Wir schreiben ausführlich über das Sperrsystem, über Einzahlungslimits und über die Frage, wie man wieder aufhört — nicht, weil das ein Pflichtprogramm wäre, sondern weil es die Fragen sind, die im deutschen Markt tatsächlich gestellt werden. Eine Seite, die erklärt, wie man eine Sperre umgeht, hätte in diesem Markt ein Publikum. Sie stünde allerdings quer zu § 1 des Staatsvertrags und quer zu dem, wofür eine Testredaktion da ist.
- Keine Empfehlung zum Spielen. Wir bewerten die Qualität von Angeboten und raten niemandem zu, davon Gebrauch zu machen.
- Keine Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Wer nicht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde steht, kommt nicht in den Katalog — auch nicht als Negativbeispiel in derselben Tabelle.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir beschreiben Rechtslage und Behördenpraxis. Einzelfälle gehören zu Anwältin, Anwalt oder Steuerberatung.
- Keine erfundenen Messwerte. Wo nicht gemessen wurde, steht kein Wert. Angaben eines Anbieters werden als solche gekennzeichnet.
- Keine Umgehungsanleitungen. Weder für das Sperrsystem noch für das Einzahlungslimit noch für die Alterskontrolle.
Wo die Abgrenzung zu Affiliate-Seiten wirklich verläuft
Die Unterscheidung „unabhängig oder Affiliate“ ist zu grob, um nützlich zu sein. Fast jede deutsche Vergleichsseite arbeitet mit festen Vergütungen, weil das Gesetz nichts anderes zulässt — die Kategorie sagt also wenig. Aussagekräftiger sind vier Prüffragen, die man an jede Seite dieser Art stellen kann, auch an diese.
Erstens: Steht der Bewertungsmaßstab vor dem Ergebnis? Wenn eine Rangliste existiert, aber kein Katalog mit Gewichten, ist die Rangliste eine Behauptung. Zweitens: Wird das, was nicht messbar ist, als nicht messbar bezeichnet? Seiten, die für jedes Merkmal eine Zahl haben, haben die meisten davon geschätzt. Drittens: Was passiert bei Kritik? Eine Seite, auf der kein Anbieter je schlecht abschneidet, hat entweder ein Auswahlproblem oder ein Unabhängigkeitsproblem. Viertens: Sind die Quellen benannt und aufrufbar, oder steht dort „laut Branchenangaben“?
Wir halten diese vier Fragen für die belastbarste Prüfung, die ein Leser ohne Insiderwissen durchführen kann. Sie gelten hier genauso wie anderswo.
Woran wir arbeiten und wo die Grenzen liegen
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf drei Bereichen. Erstens der Spielerschutz: das Sperrsystem OASIS mit seinen Fristen, die Selbstsperre, die Aufhebung, das Einzahlungslimit. Zweitens der Rechtsrahmen: der Glücksspielstaatsvertrag 2021, die Zuständigkeitsteilung zwischen Behörde und Ländern, Steuern. Drittens die Prüfung einzelner Online-Casinos und Sportwettenanbieter mit deutscher Erlaubnis sowie die Spielbanken der Länder.
Die Grenzen dieser Arbeit sind real und sollen nicht verschwiegen werden. Wir sehen nicht in die Systeme der Anbieter hinein. Wir können nicht prüfen, ob ein Früherkennungssystem gut arbeitet. Wir kennen den Inhalt einzelner Erlaubnisse nicht, weil Nebenbestimmungen nicht veröffentlicht werden. Und wir können bei einer Behörde nur lesen, was sie veröffentlicht — die Whitelist etwa nennt kein Gesamtaggregat mit tagesaktuellem Stand, weshalb amtliche Gesamtzahlen bei uns immer mit Stichtag stehen.
Wer Fehler findet, soll sie melden. Wie wir damit umgehen und in welchen Stufen korrigiert wird, steht unter Redaktion. Die verantwortliche Person und die ladungsfähige Anschrift stehen im Impressum.
Ein Hinweis, der nicht aus Pflicht hier steht
Glücksspiel kann abhängig machen, und die Instrumente, die dagegen helfen, sind kostenlos und ohne Bedingungen zugänglich. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit berät anonym unter 0800 1 37 27 00, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr; Informationen und ein Selbsttest stehen unter check-dein-spiel.de.
Wir schreiben das nicht in jede Seite, weil eine Pflichtzeile das verlangt, sondern weil ein erheblicher Teil der Fragen, die zu diesem Thema gestellt werden, in Wahrheit diese Frage ist. Was sonst noch zur Verfügung steht, steht unter Verantwortungsbewusstes Spielen.
Häufige Fragen
Verdient Casinohafen Geld, wenn ich bei einem Anbieter spiele?
Ist Rev-Share bei deutschen Glücksspielanbietern erlaubt?
Warum testet ihr keine Anbieter ohne deutsche Erlaubnis?
Seid ihr eine Behörde oder mit einer verbunden?
Könnt ihr mir bei einem Streit mit einem Anbieter helfen?
Wie oft werden die Inhalte aktualisiert?
Quellen
- Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 5 — Werbebeschränkungen, insbesondere Absatz 3 (Zeitfenster), Absatz 4 (Sportstätten) und Absatz 6 (Verbot umsatzabhängiger Vergütung).
- Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 1 — Ziele des Staatsvertrags.
- <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist" rel="nofollow noopener">Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder — Whitelist</a> nach § 9 Abs. 8 GlüStV.
- <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/jahresberichte/GGL_Taetigkeitsbericht_2025.pdf" rel="nofollow noopener">GGL-Tätigkeitsbericht 2025</a>, veröffentlicht am 3. Juli 2026.
- <a href="https://www.check-dein-spiel.de/" rel="nofollow noopener">check-dein-spiel.de</a> — Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Beratungstelefon 0800 1 37 27 00.