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Redaktion · Prüfkatalog: Testkriterien und ihre Gewichtung im Detail

Redaktion · Prüfkatalog

Testkriterien und ihre Gewichtung im Detail

Sechs Prüfgruppen, zusammen 100 Prozent, darin 42 Einzelkriterien auf einer Skala von 0 bis 10. Die Tafel weiter unten zeigt die Gewichte; dieser Text erklärt, warum sie so verteilt sind, was hinter jeder Gruppe steckt und woran ein Anbieter in unserem Katalog scheitern kann, obwohl die Gesamtnote noch passabel aussieht.

Von der Redaktion CasinohafenStand: 21.10.2026Geprüft: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Lizenz und Aufsicht wiegen 25 Prozent — mehr als jede andere Gruppe, weil alles Übrige sie voraussetzt.
  • Auszahlung und Spielerschutz liegen mit je 20 Prozent gleichauf. Geld herausbekommen und aufhören können sind dieselbe Art von Anspruch.
  • Die Gewichte stehen vor dem Test fest und werden nach dem Test nicht verschoben.
  • Fällt eine Gruppe unter 4,0, entfällt die Empfehlung — unabhängig vom gewichteten Gesamtwert.
  • Boni, Optik und Markenbekanntheit sind keine Kriterien. Sie sagen nichts über die Qualität der Abwicklung aus.
  • Was sich von außen nicht messen lässt, wird nicht bewertet, sondern als nicht prüfbar ausgewiesen.
Prüfgruppen
6 Summe der Gewichte 100 %
Einzelkriterien
42 Skala 0 bis 10
Schwerstes Gewicht
25 % Lizenz und Aufsicht
Ausschlussschwelle
4,0 je Gruppe

Die Logik: zuerst die Voraussetzungen, dann der Komfort

Ein Prüfkatalog ist eine Behauptung darüber, was wichtig ist. Unsere lautet: Die Reihenfolge der Gewichte muss der Reihenfolge der Abhängigkeiten folgen. Was Voraussetzung für alles andere ist, wiegt am schwersten; was den Aufenthalt angenehm macht, wiegt am wenigsten.

Daraus ergibt sich die Staffelung fast von selbst. Ohne deutsche Erlaubnis gibt es keinen Beschwerdeweg, keine Aufsicht und keinen Anspruch, der sich durchsetzen ließe — also 25 Prozent für Lizenz und Aufsicht. Danach kommt die Frage, ob Gewinne tatsächlich beim Spieler ankommen, und die Frage, ob man mit dem Spielen wieder aufhören kann — je 20 Prozent. Erst danach das Angebot mit 15 Prozent, die Kosten mit 12 und der Service mit 8.

Diese Verteilung ist eine redaktionelle Entscheidung, keine Naturkonstante. Sie ist aber vor dem ersten Test getroffen worden und gilt für jeden Anbieter einer Ausgabe gleich. Das ist der einzige Schutz gegen die häufigste Manipulation in Vergleichstests: Gewichte nachträglich so zu schieben, bis das gewünschte Ergebnis oben steht.

Lizenz und Aufsicht — 25 Prozent, neun Kriterien

Gemessen wird hier nicht, ob eine Erlaubnis existiert. Das ist Aufnahmebedingung, kein Kriterium: Wer nicht auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht, kommt gar nicht erst in den Katalog. Bewertet wird, was mit der Erlaubnis zusammenhängt.

Der Konzessionsumfang ist der erste Punkt. Erlaubnisse werden nach Spielformen getrennt erteilt — virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten, Pferdewetten. Ein Anbieter mit Wetterlaubnis darf deshalb nicht automatisch Automatenspiele anbieten, und wer sein Angebot breiter darstellt, als seine Erlaubnis reicht, verliert hier Punkte. Wie die Liste zu lesen ist, steht unter GGL-Lizenz erklärt.

Weiter geht es um Auffindbarkeit und Ehrlichkeit der Angaben: Steht die Erlaubnis im Impressum oder nur als Siegelgrafik im Fuß? Stimmt der genannte Erlaubnisinhaber mit dem Eintrag in der Whitelist überein — die Marke heißt oft anders als die Gesellschaft? Ist der Sitz des Betreibers genannt? Gibt es einen beschriebenen Beschwerdeweg, und führt er zu einer zuständigen Stelle oder in ein Kontaktformular?

Der letzte Block dieser Gruppe betrifft die Nebenbestimmungen. Eine deutsche Erlaubnis ist ein Verwaltungsakt mit Auflagen, nicht ein Zertifikat an der Wand. Ob ein Anbieter diese Auflagen sichtbar umsetzt, zeigt sich an konkreten Stellen: Anbindung an das Sperrsystem, Anbindung an die Limitdatei, Trennung der Spielerguthaben, Alterskontrolle vor der ersten Einzahlung.

Auszahlung und Bearbeitung — 20 Prozent, sieben Kriterien

Diese Gruppe ist die einzige, die fast ausschließlich aus gemessenen Werten besteht. Nichts davon wird von der Website des Anbieters übernommen. Der Ablauf steht unter Wie wir testen.

Die Kernzahl ist die Bearbeitungsdauer: Zeitstempel beim Absenden des Auszahlungsauftrags, Zeitstempel bei Gutschrift auf dem Zielkonto. Getrennt davon wird der Verifizierungsaufwand erfasst — welche Dokumente verlangt werden, wann sie verlangt werden und ob die Prüfung vor der ersten Auszahlung oder erst währenddessen stattfindet. Ein Anbieter, der die Verifizierung bis zum Auszahlungsantrag aufschiebt, verlängert die reale Wartezeit erheblich, ohne dass die veröffentlichte Frist das zeigt.

Dazu kommen Mindestbeträge, Gebühren auf dem Auszahlungsweg, die Frage, ob die Auszahlung auf denselben Weg zurückgeht wie die Einzahlung, und der Umgang mit Rückbuchungen. Und schließlich: Ob eine angekündigte Frist eingehalten wurde. Eine überschrittene Zusage zählt hier schwerer als eine von vornherein konservative Angabe.

Warum Bearbeitungsdauer nicht gleich Bearbeitungsdauer ist

Viele Angaben im Markt messen nur die interne Freigabe und nicht die Gutschrift. Wir messen von der Auslösung bis zum Geldeingang, weil das der Zeitraum ist, in dem man tatsächlich wartet. Ein Wert wird nur veröffentlicht, wenn er protokolliert wurde; eine Angabe des Anbieters ersetzt keine Messung.

Spielerschutz und OASIS — 20 Prozent, acht Kriterien

Das Gewicht dieser Gruppe ist eine bewusste Abweichung von dem, was Vergleichsseiten üblicherweise tun. Spielerschutz landet dort meist unter „Sonstiges“. Bei uns steht er gleichauf mit der Auszahlung, weil beide dieselbe Frage stellen: Kann man dieses Verhältnis kontrolliert beenden?

Geprüft wird an den Stellen, an denen der Staatsvertrag Konkretes verlangt. Ist die Anbindung an das Sperrsystem OASIS erkennbar und greift sie vor der Registrierung — nicht erst vor der ersten Einzahlung? Lässt sich das anbieterübergreifende Einzahlungslimit im Konto ohne Umwege setzen, und wird die Senkung sofort wirksam, während die Erhöhung die siebentägige Schutzfrist durchläuft? Der Hintergrund dazu steht unter Einzahlungslimit 1.000 Euro.

Weiter: Ist der Panikknopf nach § 6i Absatz 3 tatsächlich eine deutlich erkennbare Schaltfläche oder ein Menüpunkt in der dritten Ebene? Wie viele Klicks liegen zwischen Startseite und Selbstsperre, und wie viele zwischen Startseite und Einzahlung? Diese beiden Zahlen nebeneinander sagen mehr über die Haltung eines Anbieters als jedes Leitbild. Führen die Hinweise auf Beratung zu echten Anlaufstellen, oder steht dort nur eine Pflichtzeile?

Nicht bewertet wird das Früherkennungssystem nach § 6i Absatz 1. Es arbeitet algorithmenbasiert und ist von außen nicht einsehbar. Wir sagen das, statt eine Note zu erfinden.

Spielangebot — 15 Prozent, sechs Kriterien

Hier zählt nicht die größte Zahl. Jedes virtuelle Automatenspiel bedarf nach § 22a Absatz 1 des Staatsvertrags einer vorherigen behördlichen Genehmigung, und die Grenzen sind für alle gleich: ein Euro Einsatz je Spiel, seit dem 1. Juli 2026 auf Grundlage der Öffnungsklausel in Satz 2 gestuft auf 3 Euro ab 21 Jahren und 5 Euro nach 90 Tagen ohne suchtauffälliges Spielverhalten mit Spielverhaltensmonitoring; mindestens fünf Sekunden Spieldauer; kein Autoplay; keine Jackpots.

Deshalb messen wir Breite statt Menge: Wie viele Entwicklerhäuser sind vertreten, und sind es unterschiedliche oder Marken desselben Konzerns? Gibt es neben Automatenspielen auch Poker, und deckt die Erlaubnis das? Ist ein Live-Angebot vorhanden, und wird korrekt dargestellt, dass virtuelle Automatenspiele, die klassischen Bankhaltertischspielen wie Roulette, Black Jack oder Baccara entsprechen, im GGL-Rahmen unzulässig sind? Letzteres ist häufiger eine Marketingfrage als eine technische — und ein guter Indikator dafür, ob ein Anbieter seine eigene Rechtslage verstanden hat.

Ein Punkt der Gruppe betrifft die Auffindbarkeit: Filter, Suche, verlässliche Angaben zur Auszahlungsquote je Spiel dort, wo sie veröffentlicht werden.

Kosten und Limits — 12 Prozent, sechs Kriterien

Kosten sind im deutschen Rahmen weniger variabel als in unregulierten Märkten, aber sie sind nicht null. Geprüft werden Gebühren je Zahlungsweg in beide Richtungen, Mindest- und Höchstbeträge, Inaktivitätsgebühren und die Frage, ob Kosten vor der Auswahl des Zahlungswegs sichtbar sind oder erst danach.

Bei den Limits geht es um Bedienbarkeit statt um Höhe. Die Höhe gibt das Gesetz vor. Bewertet wird, ob Einsatz-, Verlust- und Spielzeitgrenzen sauber funktionieren, ob eine Spielpause ohne Rückfrage auslösbar ist und ob Bonusbedingungen — falls vorhanden — mit Umsatzfaktor, Frist und Spielausschlüssen vollständig in einem Dokument stehen.

Der Bonus selbst geht nicht in die Note ein, seine Verständlichkeit schon. Das ist kein Widerspruch: Wir bewerten nicht, wie großzügig eine Bedingung ist, sondern ob man sie vor dem Klick lesen und verstehen kann.

Service und Transparenz — 8 Prozent, sechs Kriterien

Das kleinste Gewicht, und das mit Absicht. Ein freundlicher Chat gleicht eine verzögerte Auszahlung nicht aus. Trotzdem gehört die Gruppe in den Katalog, weil sich an ihr zeigt, wie ein Anbieter arbeitet, wenn etwas schiefgeht.

Erfasst werden Erreichbarkeit und Zeiten, Antwortdauer auf eine identische Testanfrage, tatsächliche Beantwortung statt Textbaustein, deutschsprachiger Support, Vollständigkeit des Impressums und Verständlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Verständlichkeit prüfen wir stichprobenartig, ob sich drei konkrete Fragen — Auszahlungsfrist, Kontoschließung, Umgang mit Guthaben bei Sperre — in den Bedingungen überhaupt beantworten lassen.

Was aus Einzelnoten wird, und wann die Empfehlung fällt

Jedes Einzelkriterium bekommt einen Wert zwischen 0 und 10. Die Gruppennote ist das arithmetische Mittel ihrer Kriterien, das Gesamturteil das mit den Gruppengewichten gewichtete Mittel der sechs Gruppennoten. Es gibt keine Bonuspunkte, keine Rundung nach oben und keinen Ermessensspielraum am Ende.

Dazu kommt eine harte Schwelle. Fällt eine einzelne Gruppe unter 4,0, ziehen wir die Empfehlung zurück, auch wenn die Gesamtnote gut aussieht. Der Grund ist derselbe wie bei der Gewichtung: Die Gruppen sind nicht austauschbar. Ein exzellenter Service kompensiert keine unklare Erlaubnislage, und ein breites Spielangebot kompensiert keinen Spielerschutz, der sich als Kulisse erweist.

Kriterien, die im konkreten Fall nicht anwendbar sind — etwa Poker-Kriterien bei einem reinen Automatenanbieter —, werden nicht mit null bewertet, sondern aus der Gruppenrechnung herausgenommen. Eine Null wäre eine Bewertung, und wo nichts angeboten wird, gibt es nichts zu bewerten.

Der Prüfkatalog und seine Gewichte

Prüfkatalog und Gewichtung — 42 Einzelkriterien in sechs Gruppen
PrüfgruppeGewichtKriterienWas darin geprüft wird
Lizenz und Aufsicht25 %9GGL-Whitelist, Konzessionsumfang, Sitz des Betreibers, Beschwerdeweg
Auszahlung und Bearbeitung20 %7Bearbeitungsfristen, Verifizierungsaufwand, Rückbuchungen, Mindestbeträge
Spielerschutz und OASIS20 %8OASIS-Anbindung, Limitverwaltung, Panikknopf, Hinweise auf Beratungsstellen
Spielangebot15 %6Zahl der freigegebenen Spiele, Anbieterbreite, Live-Angebot, Tischspiele
Kosten und Limits12 %6Gebühren je Zahlungsweg, Einsatzgrenzen, Spielpause, Umsatzbedingungen
Service und Transparenz8 %6Erreichbarkeit, Sprache, Impressum, Verständlichkeit der Bedingungen

Häufige Fragen

Kann ein Anbieter Einfluss auf die Gewichte nehmen?
Nein. Die Gewichte werden redaktionell festgelegt, stehen vor dem Test fest und gelten für alle Anbieter einer Ausgabe gleich.
Warum ist der Bonus kein Kriterium?
Ein Bonus ist ein Marketinginstrument mit Umsatzbedingung. Er verändert die Auszahlungserwartung nicht zugunsten des Spielers, ändert sich zu häufig und würde ein Urteil erzeugen, das eine Woche später nicht mehr stimmt. Die Verständlichkeit der Bedingungen fließt dagegen in die Gruppe Kosten und Limits ein.
Was bedeutet die Schwelle von 4,0?
Sie ist ein Veto. Liegt eine der sechs Gruppennoten darunter, entfällt die Empfehlung unabhängig vom gewichteten Gesamtwert. Die Note selbst bleibt sichtbar.
Wie werden Kriterien behandelt, die auf einen Anbieter nicht zutreffen?
Sie fallen aus der Rechnung heraus. Ein nicht angebotener Spielbereich wird nicht mit null bewertet, sondern als nicht anwendbar gekennzeichnet.
Zählt die Erlaubnis selbst als Kriterium?
Nein, sie ist Aufnahmebedingung. In den Katalog kommt nur, wer zum Redaktionsschluss auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde steht. Bewertet werden Umfang, Auffindbarkeit und die Umsetzung der Nebenbestimmungen.
Warum werden Zufallszahlengeneratoren nicht bewertet?
Weil sie sich von außen nicht prüfen lassen. Jedes virtuelle Automatenspiel braucht nach § 22a Absatz 1 GlüStV eine behördliche Genehmigung; diese Prüfung findet bei der Behörde statt, nicht bei uns. Wir bewerten nichts, was wir nicht messen können.
Ändern sich die Gewichte irgendwann?
Selten und nur begründet, etwa wenn eine Gesetzesänderung einen Bereich neu ordnet. Eine Änderung gilt dann für eine ganze Ausgabe und nicht rückwirkend für einzelne Berichte.

Quellen

  1. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 22a — Genehmigungspflicht je Spiel, Einsatzgrenze, Mindestspieldauer, Autoplay- und Jackpotverbot.
  2. Glücksspielstaatsvertrag 2021, §§ 6c, 6h und 6i — Einzahlungslimit, Aktivitätsdatei, Früherkennung und Panikknopf.
  3. <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist" rel="nofollow noopener">Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder — Whitelist der erlaubten Anbieter</a> nach § 9 Abs. 8 GlüStV.
  4. <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/informationen-fuer-spielende-faqs/faq-einzahlungslimit-und-hoechsteinsatz" rel="nofollow noopener">GGL — häufig gestellte Fragen zu Einzahlungslimit und Höchsteinsatz</a>, Stand 2026.
  5. <a href="https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis" rel="nofollow noopener">Regierungspräsidium Darmstadt — Spielersperrsystem OASIS</a>.

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