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Recht · Steuern: Steuern auf Glücksspielgewinne in Deutschland

Recht · Steuern

Steuern auf Glücksspielgewinne in Deutschland

Spielgewinne von Privatpersonen unterliegen in Deutschland keiner der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes und sind deshalb nicht einkommensteuerbar. Besteuert wird die andere Seite des Tisches: Der Anbieter zahlt 5,3 Prozent — auf virtuelle Automatenspiele, auf Online-Poker und auf Sportwetten, jeweils bemessen am Einsatz. Die Ausnahme betrifft das berufsmäßige Spiel, und dazu gibt es zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.

Von der Redaktion CasinohafenStand: 16.10.2026Geprüft: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer privat spielt, versteuert Gewinne nicht — sie fallen unter keine der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes.
  • Alle drei Online-Steuersätze liegen bei 5,3 Prozent. Die früher verbreiteten 5 Prozent auf Sportwetten galten bis zur Reform zum 1. Juli 2021.
  • Bemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz, nicht der Gewinn des Anbieters — deshalb liegen deutsche Auszahlungsquoten unter denen unregulierter Märkte.
  • Berufsmäßiges Pokerspiel kann gewerblich sein; der BFH hat das 2015 für Turnierpoker und 2023 für Online-Poker entschieden.
  • Amtliche Aufschlüsselung liegt zuletzt für 2023 vor: Sportwetten 409 Mio. €, virtuelle Automatenspiele 264 Mio. €, Online-Poker 30 Mio. €.
  • Zinsen und Kapitalerträge aus einem angelegten Gewinn sind normal steuerpflichtig — der Gewinn selbst bleibt es nicht.
Virtuelle Automatenspiele
5,3 % (§ 38 RennwLottG)
Online-Poker
5,3 % (§ 48 RennwLottG)
Sportwetten
5,3 % (§ 18 RennwLottG)
Spielgewinn privat
0 % Einkommensteuer

Warum private Spielgewinne nicht steuerbar sind

Das Einkommensteuergesetz besteuert nicht Vermögenszuwächse an sich, sondern sieben abschließend aufgezählte Einkunftsarten. Ein Spielgewinn passt in keine davon. Er ist kein Arbeitslohn, kein Gewerbeertrag, keine selbständige Arbeit, keine Kapitalanlage, keine Vermietung und auch kein privates Veräußerungsgeschäft. Es fehlt das Merkmal, das alle Einkunftsarten verbindet: eine Leistung, die am Markt gegen Entgelt erbracht wird.

Deshalb bleibt ein Gewinn beim Roulette, am Automaten, bei der Sportwette oder in der Lotterie für Privatpersonen unversteuert, und zwar unabhängig von der Höhe. Es gibt keinen Freibetrag, ab dem sich das ändern würde, und keine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt.

Was dagegen steuerpflichtig wird, ist alles, was mit dem Gewinn danach geschieht. Wer eine Million anlegt, erzielt Kapitalerträge, und die unterliegen den üblichen Regeln. Wer eine Immobilie kauft und vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Gewinn selbst bleibt außen vor, seine Früchte nicht.

Bei größeren Beträgen kann trotzdem eine praktische Frage entstehen: Banken und Finanzamt fragen nicht nach einer Steuer, aber nach der Herkunft. Ein Kontoauszug des Anbieters und die Abrechnung des Spielerkontos erledigen das in der Regel.

Wo die Grenze zum gewerblichen Spiel verläuft

Die Ausnahme betrifft Spiele, bei denen Geschicklichkeit eine erhebliche Rolle spielt — in der Rechtsprechung praktisch ausschließlich Poker. Sie ist eng, aber sie existiert, und sie ist zweimal höchstrichterlich ausgeurteilt worden.

Mit Urteil vom 16. September 2015 (Aktenzeichen X R 43/12) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Turnierpoker in den Varianten Texas Hold'em und Omaha einkommensteuerrechtlich kein reines Glücksspiel ist, sondern eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Gewinne können deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Entscheidend ist nicht, ob jemand gut spielt, sondern ob die Betätigung die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Mit Urteil vom 22. Februar 2023 (X R 8/21) hat der Bundesfinanzhof diese Linie auf Online-Poker übertragen. Maßgeblich ist danach, ob „strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund“ treten — Planmäßigkeit, Umfang, zeitlicher Einsatz, Organisation. Die Entscheidung hat eine Folge, die häufig übersehen wird: Der Raum mit dem Computer, an dem gespielt wird, ist Betriebsstätte. Damit fällt neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer an.

Für die große Mehrheit der Spielenden ändert das nichts. Wer gelegentlich spielt, auch mit Gewinn, betreibt kein Gewerbe. Wer dagegen mit erheblichem Zeiteinsatz planmäßig an Tischen mit hohen Einsätzen spielt, Bankroll-Management betreibt und daraus seinen Lebensunterhalt bestreitet, sollte die Frage nicht selbst beantworten, sondern steuerlich beraten klären.

Was wir hier nicht leisten

Dieser Text beschreibt die Rechtslage und die Rechtsprechung. Ob im Einzelfall ein Gewerbebetrieb vorliegt, hängt von einer Gesamtwürdigung ab, die nur Steuerberatung oder Finanzamt vornehmen können. Eine Website kann diese Frage nicht beantworten, und wer behauptet, sie könne es, irrt.

Die Anbietersteuern: dreimal 5,3 Prozent

Seit der Reform des Rennwett- und Lotteriegesetzes zum 1. Juli 2021 gilt für alle drei erlaubten Online-Spielformen derselbe Satz. Das ist ein Punkt, an dem sich im Netz hartnäckig veraltete Angaben halten.

Die Virtuelle Automatensteuer steht in den §§ 36 bis 38 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. § 36 bestimmt den Steuergegenstand, § 37 die Bemessungsgrundlage — den Spieleinsatz abzüglich der Steuer —, und § 38 setzt den Satz: „Die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 37.“

Für Online-Poker gelten die §§ 47 und 48 mit demselben Satz von 5,3 Prozent. Und für Sportwetten regeln § 17 die Bemessungsgrundlage und § 18 den Satz: ebenfalls 5,3 Prozent. Die viel zitierten 5 Prozent auf Sportwetten sind seit der Reform zum 1. Juli 2021 überholt; wer sie heute nennt, gibt eine Rechtslage wieder, die es seit über fünf Jahren nicht mehr gibt.

Entscheidend für das Verständnis ist die Bemessungsgrundlage. Besteuert wird der Einsatz, nicht der Ertrag des Anbieters. Eine Wette über 100 Euro kostet den Anbieter Steuer, unabhängig davon, ob sie gewonnen oder verloren wird. Das erklärt, warum die Auszahlungsquoten in Deutschland unter denen unregulierter Märkte liegen: Die Steuer liegt vor der Quote, nicht dahinter. Die Auszahlungsquote im deutschen Sportwettenmarkt lag 2025 nach Angaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde bei 77 Prozent, bei Wetteinsätzen von 8,3 Milliarden Euro und Bruttospielerträgen von 1.887 Millionen Euro.

Was der Staat einnimmt

Die letzte amtliche Aufschlüsselung nach Spielformen stammt vom Statistischen Bundesamt und betrifft das Jahr 2023. Sie ist aussagekräftiger als jede Marktschätzung, weil sie auf tatsächlichen Steuereinnahmen beruht.

Sportwetten brachten 409 Millionen Euro, ein Rückgang um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Virtuelle Automatenspiele brachten 264 Millionen Euro — ein Einbruch um 38,5 Prozent. Online-Poker steuerte 30 Millionen Euro bei, ein Minus von 7,5 Prozent. Die Glücksspielsteuern insgesamt, also einschließlich Lotterien und Spielbankabgaben, beliefen sich auf rund 2,48 Milliarden Euro.

Der Rückgang bei den virtuellen Automatenspielen ist die auffälligste Zahl und wird von den Beteiligten gegensätzlich gedeutet: als Beleg für die Abwanderung in den Schwarzmarkt oder als Beleg dafür, dass die Schutzmechanismen wirken. Belastbar ist die Zahl, nicht die Deutung. Für die Jahre nach 2023 kursieren Angaben, die sich nicht auf eine amtliche Quelle zurückführen lassen; wir führen sie deshalb nicht.

Zur Einordnung gehört die Kanalisierungsfrage. Der Tätigkeitsbericht 2025 der Gemeinsamen Glücksspielbehörde nennt eine Kanalisierungsquote von 77,03 Prozent und damit einen Schwarzmarktanteil von 22,97 Prozent der Bruttospielerträge, gestützt auf eine beauftragte Studie mit Daten aus 2024. Der Branchenverband DOCV hält diese Angabe für zu konservativ und sieht die Kanalisierung näher bei 50 Prozent. Mehr zum Rahmen steht unter Glücksspielstaatsvertrag 2021.

Ausländische Anbieter und die Rückforderungsfrage

Die Steuerpflicht knüpft am deutschen Markt an, nicht am Sitz des Unternehmens: Wer Sportwetten oder virtuelle Automatenspiele an Spielende in Deutschland veranstaltet, unterliegt dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Für Spielende ändert das nichts an ihrer eigenen Steuerlage — ein Gewinn bei einem Anbieter mit Sitz in Malta ist genauso wenig einkommensteuerbar wie einer bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis.

Eine andere, häufig damit vermengte Frage ist die zivilrechtliche: ob sich Verluste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zurückfordern lassen. Das ist kein Steuerthema, aber es wird meist im selben Atemzug gestellt.

Der Stand Ende September 2026: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das Unionsrecht einem nationalen Verbot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und bestimmten Wetten nicht entgegensteht und auch „weder der Feststellung des Eintritts der Rechtsfolgen eines solchen Verbots noch der Nichtigkeit von Verträgen … noch einer zivilrechtlichen Klage auf Erstattung der verlorenen Einsätze“ entgegensteht. Eine höchstrichterliche deutsche Entscheidung steht aus: Der Bundesgerichtshof hat am 17. September 2026 in den Verfahren I ZR 216/25 und I ZR 78/25 verhandelt, der Verkündungstermin ist auf den 28. Januar 2027 bestimmt. Bis dahin gibt es keine verbindliche Linie des Bundesgerichtshofs.

Häufige Fragen

Muss ich einen Spielgewinn in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht. Der Gewinn selbst fällt unter keine Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes. Zinsen und andere Erträge aus dem angelegten Gewinn sind dagegen Kapitalerträge und unterliegen den üblichen Regeln.
Gibt es einen Freibetrag, ab dem Gewinne steuerpflichtig werden?
Nein. Da der Gewinn nicht steuerbar ist, gibt es auch keine Schwelle, ab der sich das ändern würde. Die Höhe spielt keine Rolle.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer?
5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 17 RennwLottG, festgesetzt in § 18. Die häufig genannten 5 Prozent galten bis zur Reform zum 1. Juli 2021.
Zahle ich die Steuer des Anbieters mit?
Nicht unmittelbar, mittelbar schon. Steuerschuldner ist der Anbieter, Bemessungsgrundlage ist der Einsatz. Weil die Steuer vor der Auszahlungsquote liegt, schlägt sie sich in niedrigeren Quoten nieder — manche Anbieter weisen sie auch offen auf dem Wettschein aus.
Ab wann gilt man als Berufsspieler?
Wenn die Betätigung die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt und nach dem BFH-Urteil vom 22. Februar 2023 (X R 8/21) strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund treten. Das ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls und gehört in die Hände einer Steuerberatung.
Fällt bei gewerblichem Poker auch Gewerbesteuer an?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat 2023 festgestellt, dass der Raum mit dem Computer, an dem gespielt wird, Betriebsstätte ist. Damit kommt zur Einkommensteuer die Gewerbesteuer hinzu.
Sind Gewinne bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis anders zu behandeln?
Steuerlich nicht. Die zivilrechtliche Frage der Rückforderung von Verlusten ist davon getrennt; eine verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird für den 28. Januar 2027 erwartet.
Woher stammen die Zahlen zum Steueraufkommen?
Vom Statistischen Bundesamt. Die letzte Aufschlüsselung nach Spielformen betrifft das Jahr 2023; für spätere Jahre liegt keine belastbare amtliche Aufteilung vor.

Quellen

  1. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021/__38.html" rel="nofollow noopener">Rennwett- und Lotteriegesetz, § 38</a> — Virtuelle Automatensteuer 5,3 Prozent; Bemessungsgrundlage in § 37.
  2. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021/__48.html" rel="nofollow noopener">Rennwett- und Lotteriegesetz, § 48</a> — Online-Pokersteuer 5,3 Prozent; Bemessungsgrundlage in § 47.
  3. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021/__18.html" rel="nofollow noopener">Rennwett- und Lotteriegesetz, § 18</a> — Sportwettensteuer 5,3 Prozent; Bemessungsgrundlage in § 17.
  4. Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. September 2015 — X R 43/12 (Turnierpoker als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel).
  5. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar 2023 — X R 8/21 (Online-Poker, gewerbliche Einkünfte und Betriebsstätte).
  6. <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_03_p002.html" rel="nofollow noopener">Statistisches Bundesamt — Steuereinnahmen aus Glücksspiel, Berichtsjahr 2023</a>.
  7. <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/jahresberichte/GGL_Taetigkeitsbericht_2025.pdf" rel="nofollow noopener">GGL-Tätigkeitsbericht 2025</a> — Marktzahlen und Kanalisierungsquote.
  8. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. April 2026 — C-440/23; Bundesgerichtshof, Verfahren I ZR 216/25 und I ZR 78/25, Verkündungstermin 28. Januar 2027.

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