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OASIS · Fremdsperre: Fremdsperre durch Angehörige: Voraussetzungen und Antrag

OASIS · Fremdsperre

Fremdsperre durch Angehörige: Voraussetzungen und Antrag

Angehörige können eine OASIS-Sperre anregen, aber nicht verhängen. Entschieden wird vom Regierungspräsidium Darmstadt, Belege für den Sperrgrund sind beizufügen, und die betroffene Person wird vor der Eintragung angehört. Eine Fremdsperre dauert mindestens ein Jahr. Diese Seite erklärt die Voraussetzungen aus § 8a, den Ablauf des Verfahrens, die Grenzen der Anonymität und warum Beratung in vielen Fällen der wirksamere erste Schritt ist.

Von der Redaktion CasinohafenStand: 09.10.2026Geprüft: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Dritte regen an, die Behörde entscheidet — es gibt kein Antragsrecht Angehöriger im engeren Sinn.
  • § 8a verlangt konkrete Anhaltspunkte: Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen oder Einsätze außer Verhältnis zu Einkommen und Vermögen.
  • Belege für den geltend gemachten Sperrgrund sind dem Antrag beizufügen.
  • Die betroffene Person erhält vor der Eintragung Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Mindestdauer ein Jahr — anders als bei der Selbstsperre nicht verkürzbar.
  • Bei einem späteren Aufhebungsantrag werden die anregenden Dritten unterrichtet.
Mindestdauer
12 Monate
Aufhebung wirksam nach
1 Monat ab Antragseingang
Anhörung
1 vor der Eintragung
Beratungstelefon BIÖG
0800 1 37 27 00 kostenfrei und anonym

Der Unterschied zwischen anregen und beantragen

Im Alltag heißt es „eine Sperre für den Partner beantragen“. Rechtlich trifft das nicht zu. § 8a des Glücksspielstaatsvertrags kennt die Fremdsperre als behördliche Entscheidung: Angeregt wird sie durch Veranstalter, Vermittler oder Dritte — dazu zählen Angehörige, Beschäftigte von Spielstätten und Beratungsstellen —, eingetragen wird sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.

Der Unterschied ist nicht sprachlicher Natur. Wer anregt, hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, keine Parteistellung und kein Vetorecht bei einer späteren Aufhebung. Was die anregende Person hat, ist eine Darlegungslast: Sie muss dem Antrag Nachweise für den geltend gemachten Sperrgrund beifügen.

Das Regierungspräsidium stellt dafür einen Musterantrag auf Fremdsperre bereit. Er ist kein Formular, das man ausfüllt und abgibt — er ist der Rahmen, in dem der Sachverhalt geschildert und belegt wird.

Welche Anhaltspunkte tragen

§ 8a nennt vier Fallgruppen. Die Sperre ist einzutragen bei Personen, die spielsuchtgefährdet sind, die überschuldet sind, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder die Spieleinsätze riskieren, welche in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.

Das sind objektive Kriterien, und sie sind bewusst auch dann erfüllbar, wenn keine Diagnose vorliegt. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Was gebraucht wird, sind konkrete Anhaltspunkte statt eines Verdachts: gekündigte Verträge, Mahnbescheide, Kontoauszüge mit Einzahlungen an Glücksspielanbieter, nicht bezahlte Miete, aufgenommene Kredite.

Die Behörde ermittelt daneben selbst; die Belege der anregenden Person sind Ausgangspunkt, nicht abschließende Beweisführung. Eine Anregung, die nur aus Sorge besteht, trägt allerdings nicht — und das ist die Stelle, an der die meisten Anregungen scheitern.

  • Spielsuchtgefährdung — erkennbar aus dem Verhalten, ohne dass eine Diagnose vorliegen muss.
  • Überschuldung — belegbar durch Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, Kreditaufnahmen.
  • Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen — Miete, Unterhalt, laufende Rechnungen.
  • Einsätze außer Verhältnis zu Einkommen und Vermögen — belegbar aus Kontobewegungen.

Wie das Verfahren abläuft

Nach Eingang der Anregung prüft das Regierungspräsidium Darmstadt den geschilderten Sachverhalt. Vor der Eintragung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; die Anhörung ist keine Formalie, sondern Verfahrensrecht. Eine Ausnahme gilt, wenn eine gesetzliche Vertretung besteht.

Das bedeutet auch: Die Fremdsperre ist kein stiller Vorgang. Die betroffene Person erfährt, dass ein Verfahren läuft, bevor sie eingetragen wird. Wer darauf hofft, dass jemand von der Sperre erst beim nächsten Besuch in der Spielbank erfährt, hat das Verfahren falsch verstanden.

Kommt es zur Eintragung, wird die gesperrte Person nach § 8a unverzüglich schriftlich über die Sperre und über die Möglichkeiten ihrer Beendigung unterrichtet. Die Sperre wirkt dann bundesweit bei allen erlaubten Anbietern, online wie vor Ort — die Wirkung ist dieselbe wie bei einer Selbstsperre.

Anonymität: was möglich ist und was nicht

Ein genereller Anspruch der anregenden Person auf Anonymität besteht nicht. Über die Offenlegung entscheidet die Behörde im Einzelfall, und die betroffene Person hat im Anhörungsverfahren ein Interesse daran, den Sachverhalt zuordnen zu können.

Später wird die Verbindung ohnehin sichtbar: Stellt die gesperrte Person einen Aufhebungsantrag, unterrichtet die Behörde nach § 8b die eintragende Stelle und die anregenden Dritten über den Antrag und über deren Recht, eine neue Sperre zu beantragen. Wer eine Fremdsperre anregt, geht also eine offene, keine verdeckte Handlung ein.

Das sollte man vor dem Schritt wissen. Eine Fremdsperre wirkt in eine Beziehung hinein, und sie wirkt mindestens ein Jahr — sie ist im Werkzeugkasten das schwerste Instrument, das Angehörigen zur Verfügung steht.

Was eine Fremdsperre nicht leisten kann

Sie wirkt bei erlaubten Anbietern. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an OASIS angeschlossen und fragen die Datei nicht ab. Sie ist kein Zahlungsschutz und keine Kontosperre bei der Bank.

Sie ersetzt keine Beratung und keine Behandlung. Für Angehörige selbst gibt es eigene Angebote, und sie sind in aller Regel der sinnvollere erste Schritt: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit berät kostenfrei und anonym unter 0800 1 37 27 00, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Die zugehörigen Informationen stehen unter check-dein-spiel.de. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde verweist außerdem auf bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de, gluecksspielhilfe.de und suchtberatung.digital.

Und sie ist nicht die einzige Option. Die Selbstsperre bleibt der Weg mit der größten Wirkung bei dem geringsten Konfliktpotenzial — sie ist voraussetzungslos, kostenfrei und in drei Wegen zu beantragen. Wer sie gemeinsam mit der betroffenen Person angeht, kommt in der Regel weiter als über das Verfahren nach § 8a. Der Ablauf steht unter Selbstsperre beantragen.

Schritt für Schritt

Von der Anregung bis zur Eintragung
SchrittWas passiertWer handeltFrist
01Sachverhalt belegenKonkrete Anhaltspunkte zu einer der vier Fallgruppen des § 8a sammeln; bloße Sorge trägt nicht.Angehörige oder Dritte
02Anregung einreichenMusterantrag auf Fremdsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt, mit Nachweisen.Angehörige oder Dritte
03PrüfungDie Behörde prüft den Sachverhalt und ermittelt eigenständig weiter.RP Darmstadt
04AnhörungDie betroffene Person erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; Ausnahme bei gesetzlicher Vertretung.RP Darmstadt
05EintragungWirkt bundesweit bei allen Erlaubnisinhabern; schriftliche Unterrichtung der gesperrten Person.RP Darmstadt
06MindestdauerNicht verkürzbar, anders als bei der Selbstsperre.—
07AufhebungsantragNur durch die gesperrte Person; anregende Dritte werden unterrichtet.gesperrte Person
08Wirksamkeit der AufhebungEin Monat nach Eingang des Antrags.RP Darmstadt

Häufige Fragen

Kann ich eine Sperre für meinen Partner beantragen?
Anregen ja, beantragen im engeren Sinn nein. Die Entscheidung trifft das Regierungspräsidium Darmstadt nach § 8a, und die betroffene Person wird vorher angehört.
Welche Nachweise muss ich beilegen?
Belege für den geltend gemachten Sperrgrund: Mahnungen, Kontoauszüge mit Einzahlungen an Glücksspielanbieter, Unterlagen zu nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Erfährt die betroffene Person, wer die Sperre angeregt hat?
Über die Offenlegung entscheidet die Behörde im Einzelfall; ein genereller Anspruch auf Anonymität besteht nicht. Spätestens bei einem Aufhebungsantrag werden anregende Dritte nach § 8b unterrichtet.
Wie lange dauert eine Fremdsperre?
Mindestens ein Jahr. Die Untergrenze von drei Monaten gilt ausschließlich für die Selbstsperre. Danach besteht die Sperre unbefristet fort, bis die gesperrte Person ihre Aufhebung beantragt.
Kann ich als Angehöriger die Aufhebung verhindern?
Nein. Anregende Dritte werden über den Aufhebungsantrag unterrichtet und darüber, dass sie eine neue Sperre beantragen können. Ein Vetorecht gibt es nicht.
Kostet die Anregung einer Fremdsperre etwas?
Nach § 8c GlüStV sind Sperr- und Aufhebungsanträge für die betroffene Person kostenfrei. Kostenpflichtig ist nur der Anschluss der Anbieter an das Sperrsystem.
Gibt es Beratung für Angehörige selbst?
Ja. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit berät kostenfrei und anonym unter 0800 1 37 27 00. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde verweist außerdem auf bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de, gluecksspielhilfe.de und suchtberatung.digital.

Quellen

  1. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8a — Eintragung der Sperre, Fallgruppen, Anhörung der betroffenen Person, schriftliche Unterrichtung, Mindestdauer.
  2. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8b — Aufhebung, Unterrichtung der eintragenden Stelle und anregender Dritter. § 8c — Kostenfreiheit für Spieler.
  3. <a href="https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_fremdsperre.pdf" rel="nofollow noopener">Regierungspräsidium Darmstadt — Musterantrag auf Fremdsperre (PDF)</a>.
  4. <a href="https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis/spielerinnen-und-spieler" rel="nofollow noopener">Regierungspräsidium Darmstadt — OASIS, Eintragung einer Sperre</a>.
  5. <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/gluecksspielsucht-beratungs-und-hilfsangebote" rel="nofollow noopener">Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder — Beratungs- und Hilfsangebote</a>, Hotline des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit 0800 1 37 27 00.

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