
OASIS · Fremdsperre
Fremdsperre durch Angehörige: Voraussetzungen und Antrag
Angehörige können eine OASIS-Sperre anregen, aber nicht verhängen. Entschieden wird vom Regierungspräsidium Darmstadt, Belege für den Sperrgrund sind beizufügen, und die betroffene Person wird vor der Eintragung angehört. Eine Fremdsperre dauert mindestens ein Jahr. Diese Seite erklärt die Voraussetzungen aus § 8a, den Ablauf des Verfahrens, die Grenzen der Anonymität und warum Beratung in vielen Fällen der wirksamere erste Schritt ist.
Von der Redaktion CasinohafenStand: 09.10.2026Geprüft: September 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Dritte regen an, die Behörde entscheidet — es gibt kein Antragsrecht Angehöriger im engeren Sinn.
- § 8a verlangt konkrete Anhaltspunkte: Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen oder Einsätze außer Verhältnis zu Einkommen und Vermögen.
- Belege für den geltend gemachten Sperrgrund sind dem Antrag beizufügen.
- Die betroffene Person erhält vor der Eintragung Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Mindestdauer ein Jahr — anders als bei der Selbstsperre nicht verkürzbar.
- Bei einem späteren Aufhebungsantrag werden die anregenden Dritten unterrichtet.
- Mindestdauer
- 12 Monate
- Aufhebung wirksam nach
- 1 Monat ab Antragseingang
- Anhörung
- 1 vor der Eintragung
- Beratungstelefon BIÖG
- 0800 1 37 27 00 kostenfrei und anonym
Der Unterschied zwischen anregen und beantragen
Im Alltag heißt es „eine Sperre für den Partner beantragen“. Rechtlich trifft das nicht zu. § 8a des Glücksspielstaatsvertrags kennt die Fremdsperre als behördliche Entscheidung: Angeregt wird sie durch Veranstalter, Vermittler oder Dritte — dazu zählen Angehörige, Beschäftigte von Spielstätten und Beratungsstellen —, eingetragen wird sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Der Unterschied ist nicht sprachlicher Natur. Wer anregt, hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, keine Parteistellung und kein Vetorecht bei einer späteren Aufhebung. Was die anregende Person hat, ist eine Darlegungslast: Sie muss dem Antrag Nachweise für den geltend gemachten Sperrgrund beifügen.
Das Regierungspräsidium stellt dafür einen Musterantrag auf Fremdsperre bereit. Er ist kein Formular, das man ausfüllt und abgibt — er ist der Rahmen, in dem der Sachverhalt geschildert und belegt wird.
Welche Anhaltspunkte tragen
§ 8a nennt vier Fallgruppen. Die Sperre ist einzutragen bei Personen, die spielsuchtgefährdet sind, die überschuldet sind, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder die Spieleinsätze riskieren, welche in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
Das sind objektive Kriterien, und sie sind bewusst auch dann erfüllbar, wenn keine Diagnose vorliegt. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Was gebraucht wird, sind konkrete Anhaltspunkte statt eines Verdachts: gekündigte Verträge, Mahnbescheide, Kontoauszüge mit Einzahlungen an Glücksspielanbieter, nicht bezahlte Miete, aufgenommene Kredite.
Die Behörde ermittelt daneben selbst; die Belege der anregenden Person sind Ausgangspunkt, nicht abschließende Beweisführung. Eine Anregung, die nur aus Sorge besteht, trägt allerdings nicht — und das ist die Stelle, an der die meisten Anregungen scheitern.
- Spielsuchtgefährdung — erkennbar aus dem Verhalten, ohne dass eine Diagnose vorliegen muss.
- Überschuldung — belegbar durch Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, Kreditaufnahmen.
- Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen — Miete, Unterhalt, laufende Rechnungen.
- Einsätze außer Verhältnis zu Einkommen und Vermögen — belegbar aus Kontobewegungen.
Wie das Verfahren abläuft
Nach Eingang der Anregung prüft das Regierungspräsidium Darmstadt den geschilderten Sachverhalt. Vor der Eintragung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; die Anhörung ist keine Formalie, sondern Verfahrensrecht. Eine Ausnahme gilt, wenn eine gesetzliche Vertretung besteht.
Das bedeutet auch: Die Fremdsperre ist kein stiller Vorgang. Die betroffene Person erfährt, dass ein Verfahren läuft, bevor sie eingetragen wird. Wer darauf hofft, dass jemand von der Sperre erst beim nächsten Besuch in der Spielbank erfährt, hat das Verfahren falsch verstanden.
Kommt es zur Eintragung, wird die gesperrte Person nach § 8a unverzüglich schriftlich über die Sperre und über die Möglichkeiten ihrer Beendigung unterrichtet. Die Sperre wirkt dann bundesweit bei allen erlaubten Anbietern, online wie vor Ort — die Wirkung ist dieselbe wie bei einer Selbstsperre.
Anonymität: was möglich ist und was nicht
Ein genereller Anspruch der anregenden Person auf Anonymität besteht nicht. Über die Offenlegung entscheidet die Behörde im Einzelfall, und die betroffene Person hat im Anhörungsverfahren ein Interesse daran, den Sachverhalt zuordnen zu können.
Später wird die Verbindung ohnehin sichtbar: Stellt die gesperrte Person einen Aufhebungsantrag, unterrichtet die Behörde nach § 8b die eintragende Stelle und die anregenden Dritten über den Antrag und über deren Recht, eine neue Sperre zu beantragen. Wer eine Fremdsperre anregt, geht also eine offene, keine verdeckte Handlung ein.
Das sollte man vor dem Schritt wissen. Eine Fremdsperre wirkt in eine Beziehung hinein, und sie wirkt mindestens ein Jahr — sie ist im Werkzeugkasten das schwerste Instrument, das Angehörigen zur Verfügung steht.
Was eine Fremdsperre nicht leisten kann
Sie wirkt bei erlaubten Anbietern. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an OASIS angeschlossen und fragen die Datei nicht ab. Sie ist kein Zahlungsschutz und keine Kontosperre bei der Bank.
Sie ersetzt keine Beratung und keine Behandlung. Für Angehörige selbst gibt es eigene Angebote, und sie sind in aller Regel der sinnvollere erste Schritt: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit berät kostenfrei und anonym unter 0800 1 37 27 00, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Die zugehörigen Informationen stehen unter check-dein-spiel.de. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde verweist außerdem auf bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de, gluecksspielhilfe.de und suchtberatung.digital.
Und sie ist nicht die einzige Option. Die Selbstsperre bleibt der Weg mit der größten Wirkung bei dem geringsten Konfliktpotenzial — sie ist voraussetzungslos, kostenfrei und in drei Wegen zu beantragen. Wer sie gemeinsam mit der betroffenen Person angeht, kommt in der Regel weiter als über das Verfahren nach § 8a. Der Ablauf steht unter Selbstsperre beantragen.
Schritt für Schritt
| Schritt | Was passiert | Wer handelt | Frist |
|---|---|---|---|
| 01 | Sachverhalt belegen | Konkrete Anhaltspunkte zu einer der vier Fallgruppen des § 8a sammeln; bloße Sorge trägt nicht. | Angehörige oder Dritte |
| 02 | Anregung einreichen | Musterantrag auf Fremdsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt, mit Nachweisen. | Angehörige oder Dritte |
| 03 | Prüfung | Die Behörde prüft den Sachverhalt und ermittelt eigenständig weiter. | RP Darmstadt |
| 04 | Anhörung | Die betroffene Person erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; Ausnahme bei gesetzlicher Vertretung. | RP Darmstadt |
| 05 | Eintragung | Wirkt bundesweit bei allen Erlaubnisinhabern; schriftliche Unterrichtung der gesperrten Person. | RP Darmstadt |
| 06 | Mindestdauer | Nicht verkürzbar, anders als bei der Selbstsperre. | — |
| 07 | Aufhebungsantrag | Nur durch die gesperrte Person; anregende Dritte werden unterrichtet. | gesperrte Person |
| 08 | Wirksamkeit der Aufhebung | Ein Monat nach Eingang des Antrags. | RP Darmstadt |
Häufige Fragen
Kann ich eine Sperre für meinen Partner beantragen?
Welche Nachweise muss ich beilegen?
Erfährt die betroffene Person, wer die Sperre angeregt hat?
Wie lange dauert eine Fremdsperre?
Kann ich als Angehöriger die Aufhebung verhindern?
Kostet die Anregung einer Fremdsperre etwas?
Gibt es Beratung für Angehörige selbst?
Quellen
- Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8a — Eintragung der Sperre, Fallgruppen, Anhörung der betroffenen Person, schriftliche Unterrichtung, Mindestdauer.
- Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8b — Aufhebung, Unterrichtung der eintragenden Stelle und anregender Dritter. § 8c — Kostenfreiheit für Spieler.
- <a href="https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_fremdsperre.pdf" rel="nofollow noopener">Regierungspräsidium Darmstadt — Musterantrag auf Fremdsperre (PDF)</a>.
- <a href="https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis/spielerinnen-und-spieler" rel="nofollow noopener">Regierungspräsidium Darmstadt — OASIS, Eintragung einer Sperre</a>.
- <a href="https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/gluecksspielsucht-beratungs-und-hilfsangebote" rel="nofollow noopener">Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder — Beratungs- und Hilfsangebote</a>, Hotline des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit 0800 1 37 27 00.